Ausweispflicht ab 3.000 Euro
gefunden auf weekend.at
Neben der Bargeld-Obergrenze 2027 sieht die EU neue Vorschriften zur Identitätsprüfung vor. Bei bestimmten gelegentlichen Bargeldtransaktionen ab 3.000 Euro müssen verpflichtete Unternehmen die Identität ihrer Kunden feststellen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass künftig bei jedem Einkauf ab 3.000 Euro automatisch ein Ausweis vorgelegt werden muss. Entscheidend ist, ob die jeweilige Transaktion und das beteiligte Unternehmen unter die entsprechenden Geldwäschevorschriften fallen.
Für Konsumenten ist daher wichtig, zwischen der 10.000-Euro-Grenze für geschäftliche Bargeldzahlungen und den gesonderten Regeln zur Identitätsprüfung zu unterscheiden.
Wer sein gebrauchtes Auto privat verkauft, muss nicht automatisch auf Bargeld verzichten. Reine Geschäfte zwischen Privatpersonen fallen grundsätzlich nicht unter die neue EU-Obergrenze, solange keine der beteiligten Personen im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
Auch das Aufbewahren größerer Bargeldbeträge bleibt erlaubt. Die neue Verordnung verbietet weder Bargeldreserven zu Hause noch den Besitz von mehr als 10.000 Euro.
Ebenso bleiben Bareinzahlungen auf Bankkonten möglich. Bei größeren Beträgen können Banken allerdings weiterhin Nachweise über die Herkunft des Geldes verlangen.
Neben der Bargeld-Obergrenze 2027 sieht die EU neue Vorschriften zur Identitätsprüfung vor. Bei bestimmten gelegentlichen Bargeldtransaktionen ab 3.000 Euro müssen verpflichtete Unternehmen die Identität ihrer Kunden feststellen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass künftig bei jedem Einkauf ab 3.000 Euro automatisch ein Ausweis vorgelegt werden muss. Entscheidend ist, ob die jeweilige Transaktion und das beteiligte Unternehmen unter die entsprechenden Geldwäschevorschriften fallen.
Für Konsumenten ist daher wichtig, zwischen der 10.000-Euro-Grenze für geschäftliche Bargeldzahlungen und den gesonderten Regeln zur Identitätsprüfung zu unterscheiden.
Wer sein gebrauchtes Auto privat verkauft, muss nicht automatisch auf Bargeld verzichten. Reine Geschäfte zwischen Privatpersonen fallen grundsätzlich nicht unter die neue EU-Obergrenze, solange keine der beteiligten Personen im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
Auch das Aufbewahren größerer Bargeldbeträge bleibt erlaubt. Die neue Verordnung verbietet weder Bargeldreserven zu Hause noch den Besitz von mehr als 10.000 Euro.
Ebenso bleiben Bareinzahlungen auf Bankkonten möglich. Bei größeren Beträgen können Banken allerdings weiterhin Nachweise über die Herkunft des Geldes verlangen.