Das wird wieder viel Ärger geben

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EU verbietet den privaten Handel mit gebrauchten PKW-Ersatzteilen.
Tausende Österreicher verkaufen gebrauchte Autoteile über willhaben. Mit der neuen EU-Verordnung 2026/1738 wird das bald illegal. Was die EU‑Kommission uns als Kreislaufwirtschaft verkauft, wird die Reparaturkosten für Gebrauchtwagen in die Höhe treiben und die Verfügungsfreiheit der PKW‑Eigentümer massiv einschränken.
Sie kennen einen Mechaniker, der Ihnen günstig ein gebrauchtes Ersatzteil verkauft? Oder sie haben selbst ein Fahrzeug zum Ausschlachten in der Garage und verkaufen die Teile über willhaben, wie tausende andere Österreicher? Das alles wird nach dem Wunsch der EU bald illegal. Die EU‑Verordnung 2026/1738 über „Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen“, die am 8. Juli 2026 verabschiedet wurde, ersetzt ab dem 1. September 2028 die bisherigen Altfahrzeug-Richtlinien. Offiziell soll sie die Wiederverwendung von Teilen fördern und die illegale Demontage verhindern. In der Praxis zwingt sie private PKW‑Eigentümer und kleine KFZ‑Betriebe in ein streng reguliertes System, das günstige Reparaturlösungen aus dem Markt drängen wird.
Chris Veber
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