1831:

Das vom französischen König Louis-Philippe I. erlassene Gesetz vom 9. März 1831 zur Gründung der Fremdenlegion tritt in Kraft.

Diese darf nur außerhalb der Grenzen des Königreichs eingesetzt werden.

In der Fremdenlegion dienen Freiwillige aus über 150 Nationen als Zeitsoldaten. Die Fremdenlegionäre sind in ihrem Mannschaftskern aus dem nichtfranzösischen Ausland angeworben. Im Sinne des Völkerrechts gelten sie als reguläre Soldaten der französischen Armee.

Quelle Wikipedia