40 Tage nach Weihnachten, am 2. Februar, wird Mariä Lichtmess gefeiert. Das Fest geht auf den Bericht des Lukas-Evangeliums (Lk 2, 22–40) zurück. Demnach wurde Jesus, wie alle jüdischen Erstgeborenen, kurz nach seiner Geburt von seinen Eltern zum Tempel gebracht und durch ein Opfer dem Herrn „dargestellt“ wurde. Die Bibel berichtet in diesem Zusammenhang auch von der Begegnung mit der Prophetin Hanna und dem greisen Simeon, der Jesus als „Licht, das die Heiden erleuchtet, und Herrlichkeit für dein Volk Israel“ (Lk 2, 32) pries. Bis 1912 war Mariä Lichtmess ein offizieller Feiertag und markierte über Jahrhunderte hinweg einen wichtigen Einschnitt im bäuerlichen Arbeitsjahr.
An diesem Tag begann und endete traditionell das Dienstjahr. Knechte und Mägde erhielten ihren Jahreslohn – ausbezahlt in Geld oder Naturalien wie Kleidung und Schuhen – und entschieden per Handschlag über die Verlängerung oder konnten ihr Dienstverhältnis beenden. Neben dem Jahreslohn erhielt der Dienstbote auch das Dienstbuch, in welchem alle Dienstorte, das Verheilten und die Leistungen der Magd oder des Knechts eingetragen wurden, ausgehändigt.
40 Tage nach Weihnachten, am 2. Februar, wird Mariä Lichtmess gefeiert. Das Fest geht auf den Bericht des Lukas-Evangeliums (Lk 2, 22–40) zurück. Demnach wurde Jesus, wie alle jüdischen Erstgeborenen, kurz nach seiner Geburt von seinen Eltern zum Tempel gebracht und durch ein Opfer dem Herrn „dargestellt“ wurde. Die Bibel berichtet in diesem Zusammenhang auch von der Begegnung mit der Prophetin Hanna und dem greisen Simeon, der Jesus als „Licht, das die Heiden erleuchtet, und Herrlichkeit für dein Volk Israel“ (Lk 2, 32) pries. Bis 1912 war Mariä Lichtmess ein offizieller Feiertag und markierte über Jahrhunderte hinweg einen wichtigen Einschnitt im bäuerlichen Arbeitsjahr.
An diesem Tag begann und endete traditionell das Dienstjahr. Knechte und Mägde erhielten ihren Jahreslohn – ausbezahlt in Geld oder Naturalien wie Kleidung und Schuhen – und entschieden per Handschlag über die Verlängerung oder konnten ihr Dienstverhältnis beenden. Neben dem Jahreslohn erhielt der Dienstbote auch das Dienstbuch, in welchem alle Dienstorte, das Verheilten und die Leistungen der Magd oder des Knechts eingetragen wurden, ausgehändigt.