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Die österreichische Bundesregierung hatte Mitte Juni eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie eine Anpassung der Anonymverfügungsverordnung in Begutachtung geschickt. Nun ist es fix: Ab 1. Jänner 2027 werden Anonymverfügungen somit bundesweit in einheitlicher Höhe verhängt – unabhängig davon, in welchem österreichischen Bundesland die Übertretung begangen wurde.

Konkret sieht die geplante Regelung vor, den Strafrahmen bei Überschreitungen von mehr als 30 km/h von bisher 150 bis 5.000 Euro auf künftig 200 bis 5.000 Euro anzuheben. Bei Überschreitungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet beziehungsweise mehr als 50 km/h außerhalb des Ortsgebiets steigt der Rahmen von 300 bis 5.000 Euro auf 400 bis 6.000 Euro.

Im Schnitt bedeutet dieses Vorgehen eine Erhöhung sämtlicher Verkehrsstrafen um 50 Prozent. So kostet beispielsweise das Abstellen eines Fahrzeugs im Halte- und Parkverbot oder das Vergessen einer Parkscheibe in der Kurzparkzone künftig 60 Euro. Das verbotene Einfahren in eine Kreuzung bei gelber Ampel wird mit 70 Euro geahndet. Wer im Ortsgebiet mit 61 km/h geblitzt wird oder an einer Stopptafel nicht vollständig anhält, muss ab Jänner 2027 mit einer Strafe von 80 Euro rechnen. Noch teurer ist mit künftig 100 Euro die Missachtung des Rechtsfahrgebotes, etwa auf Autobahnen.