Nachdem ich den für mich etwas wirr formulierten Kommentar entziffert habe, mache ich es jetzt hoffentlich richtig:
Ist es wirklich notwendig 12 Tage vorher mit dem Hinweis auf eine Resteverwertung eine Speisenplanung zu eröffnen?
Zuletzt bearbeitet von sssumsi am 11.09.2019 um 15:47 Uhr
kein Haubengericht wird es sein
sondern eine Restlverwertung
und bei Dir?