Arbeiterkammer fordert klare Regeln
Gesundheitsgefahr besteht laut AK zwar nicht – doch der Konsumentenschutz sieht Handlungsbedarf. Wird Alkohol Lebensmitteln bewusst zugesetzt, so sollte dies deutlich auf der Schauseite erkennbar sein, fordert der Konsumentenschutz. Ein Piktogramm könnte Abhilfe schaffen und Menschen schützen, die Alkohol meiden – ob aus religiösen, gesundheitlichen oder suchttherapeutischen Gründen. Besonders wichtig sei dies für Kinder, bei denen selbst geringe Mengen eine geschmackliche Prägung erzeugen könnten.

So viel Alkohol steckt wirklich drin
Die AK Oberösterreich ließ 30 abgepackte Backwaren untersuchen. Ergebnis: Croissants enthielten bis zu 1,1 Gramm Alkohol pro 100 Gramm, Milchbrötchen zwischen 0,2 und 0,7 Gramm. Auch Kuchenriegel oder Biskuitrollen lagen in ähnlichen Bereichen. Zum Vergleich: Ab 0,95 Gramm pro 100 Gramm wäre eine Kennzeichnung nach den Regeln für Getränke Pflicht. Zwei Produkte hätten diese Schwelle überschritten, 16 weitere lagen in einer Grauzone. Zwölf Produkte galten als alkoholfrei.