Ein alkoholfreies Getränk darf nicht unter der Bezeichnung „Gin“ vermarktet werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg jetzt entschieden. Auch der Zusatz „alkoholfrei“ ändere nichts daran.

Ziel der Regelung sei es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer Verwechslungsgefahr mit klar definierten Spirituosekategorien zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

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Mir schmeckt Gin eh nicht - auch wenn es alkoholfreier wäre