„dass diese Zutat bei Verbrauchern mit bekannten Allergien gegen Krebstiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen kann“,

dann sollten sie wissen:

Ab dem 10. Februar 2025 müssen Sie, wenn Sie nicht Wert darauf legen, Mehlwurmlarven in Ihrem Brot oder in anderen Back- und Teigwaren und noch viel mehr, wie sie unten erfahren, mitzuessen, auf den ALLERGIEHINWEIS achten.

EU-Kommission erlaubt Mehlwurmlarven als Zusatz u.a. in Brot und Backwaren und Nudeln