Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will Geschäftsmodelle von Grundbesitzern erschweren, die kurzfristiges Wenden oder Parken von Autos mit oft serienmäßigen Drohungen mit Besitzstörungsklagen und Zahlungsaufforderungen begegnen. Sie selbst sprach von „Abzockern“.
Derzeit können Menschen, die mit dem Auto etwa kurz auf einem nicht gekennzeichneten Privatparkplatz stehen geblieben sind, einen Anwaltsbrief bekommen. In diesen Briefen wird meist zur Zahlung von 400 Euro aufgefordert, ansonsten würde eine Besitzstörungsklage eingebracht. Diese Summe entspricht in etwa dem, was bei Verlust des Verfahrens mindestens als Ersatz der Anwaltskosten geleistet werden müsste.
Wenn die Bemessungsgrundlage für solche Klagen auf 40 Euro sinkt, belaufen sich die Anwaltskosten nur noch auf etwa ein Viertel des bisher Verlangten. „In den Brieferln kann dann nur mehr drinstehen: Zahl 100 Euro, sonst wirst du geklagt“, so Sporrer. Für Anwalt bzw. Klienten wäre damit kaum noch ein Profit möglich.
gefunden auf: https://help.orf.at/stories/3231777/
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will Geschäftsmodelle von Grundbesitzern erschweren, die kurzfristiges Wenden oder Parken von Autos mit oft serienmäßigen Drohungen mit Besitzstörungsklagen und Zahlungsaufforderungen begegnen. Sie selbst sprach von „Abzockern“.
Derzeit können Menschen, die mit dem Auto etwa kurz auf einem nicht gekennzeichneten Privatparkplatz stehen geblieben sind, einen Anwaltsbrief bekommen. In diesen Briefen wird meist zur Zahlung von 400 Euro aufgefordert, ansonsten würde eine Besitzstörungsklage eingebracht. Diese Summe entspricht in etwa dem, was bei Verlust des Verfahrens mindestens als Ersatz der Anwaltskosten geleistet werden müsste.
Wenn die Bemessungsgrundlage für solche Klagen auf 40 Euro sinkt, belaufen sich die Anwaltskosten nur noch auf etwa ein Viertel des bisher Verlangten. „In den Brieferln kann dann nur mehr drinstehen: Zahl 100 Euro, sonst wirst du geklagt“, so Sporrer. Für Anwalt bzw. Klienten wäre damit kaum noch ein Profit möglich.