stimmt schon, Mitverantwortung und Rücksichtnahme eines jeden einzelnen sich selbst und der Gesellschaft gegenüber sind gefragt jedoch - Infiziert zur Arbeit gehen? Das ist ab 1. August per Verordnung ausdrücklich erlaubt. Die Bundeshauptstadt stellt sich da jedoch zum Teil quer. "ACHTUNG: Eine Infektion mit dem Coronavirus ist nach wie vor eine anzeigepflichtige Krankheit", warnt die Stadt am Freitag eindringlich. Appelliert wird deswegen auch an die Kunden der Stadt. "Nachdem die Verordnung des Bundes Covid-Infizierte ohne Symptome verpflichtet eine FFP2-Schutzmaske zu tragen aber sonst keine Beschränkungen für den direkten Kund*innenbereich vorsieht, appelliert die Stadt Wien an die Mitverantwortung und Rücksichtnahme eines jeden einzelnen sich selbst und der Gesellschaft gegenüber", heißt es.