Im Zuge der Begutachtung nach §57a müssen die Verbrauchsdaten erfasst werden. Betroffen sind laut dem Automobilklub ÖAMTC Diesel-, Benzin-, Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Pkw sowie Leicht-Lkw mit Erstzulassung ab 1. Jänner 2021 und Abgasklasse "6d" oder "6e" (ab Herbst 2023). Die Daten werden an das Umwelt- und Klimaministerium gesendet und an die europäische Umweltagentur weitergeleitet.

Der ÖAMTC machte darauf aufmerksam, dass das Auslesen der Daten auch verweigert werden könne. "Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §57a Begutachtung - man bekommt trotzdem ein Pickerl", hieß es in einer Aussendung. Der ARBÖ übte am Donnerstag Kritik. "Für die reine Erhebung der Verbrauchsdaten je Fahrzeugmodell wäre es ausreichend gewesen, die ersten elf Stellen einer Fahrgestellnummer zu übermitteln"

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