vom 8. Juli 1506

beendete das 1255 begonnene Zeitalter der bayerischen Landesteilungen.

Herzog Albrecht IV. von Bayern erließ das Hausgesetz über die Unteilbarkeit des bayerischen Herzogtums, das von den Landständen beschworen wurde, und führte die Erstgeburtsordnung ein.

Der erstgeborene Sohn erbt allein, andere Nachkömmlinge werden finanziell abgesichert.

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