Einer Hundebesitzerin ist auf einer Flugreise der Hund abhanden gekommen. Das Tier wurde zwar in eine Transportbox gesteckt, aber nicht in den Frachtraum des Flugzeugs geladen.
Die Frau hat daraufhin die Fluggesellschaft verklagt und 5.000 Euro Schadenersatz gefordert. Die Höhe der Summe begründet sie mit dem „immateriellen“ Schaden.
Vor dem EuGH ist nun das Urteil gefallen: Haustiere sind keine „Passagiere“, sondern Teil des Gepäcks. Weiter hieß es in der Erklärung des Gerichtshofs: „Das Montrealer Übereinkommen verweist ausdrücklich auf Personen und Gepäck. Aus dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung ergibt sich somit, dass der Begriff ‚Personen‘ auf ‚Fluggäste‘ beschränkt ist, sodass ein Tier nicht als ‚Fluggast‘ angesehen werden kann.“
Sie bekam nun einen Schadenersatz von rund 1.500 Euro zugesprochen – war ja „nur“ ein Gepäckstück.
Einer Hundebesitzerin ist auf einer Flugreise der Hund abhanden gekommen. Das Tier wurde zwar in eine Transportbox gesteckt, aber nicht in den Frachtraum des Flugzeugs geladen.
Die Frau hat daraufhin die Fluggesellschaft verklagt und 5.000 Euro Schadenersatz gefordert. Die Höhe der Summe begründet sie mit dem „immateriellen“ Schaden.
Vor dem EuGH ist nun das Urteil gefallen: Haustiere sind keine „Passagiere“, sondern Teil des Gepäcks. Weiter hieß es in der Erklärung des Gerichtshofs: „Das Montrealer Übereinkommen verweist ausdrücklich auf Personen und Gepäck. Aus dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung ergibt sich somit, dass der Begriff ‚Personen‘ auf ‚Fluggäste‘ beschränkt ist, sodass ein Tier nicht als ‚Fluggast‘ angesehen werden kann.“
Sie bekam nun einen Schadenersatz von rund 1.500 Euro zugesprochen – war ja „nur“ ein Gepäckstück.