Ist das nicht ohnehin bereits der Fall? In der Berufsliste für körperliche Schwerarbeit: Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (Frauen), Heimhilfe (Frauen), Pflegehilfe bzw Pflegeassistenz (Frauen) Schicht- oder Wechseldienst, auch während der Nacht (unregelmäßige Nachtarbeit), das heißt zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, jeweils im Ausmaß von mindestens sechs Stunden und zumindest an sechs Arbeitstagen im Kalendermonat. Ich denke die machen sich wieder einmal wichtig.
Ist das nicht ohnehin bereits der Fall?
In der Berufsliste für körperliche Schwerarbeit: Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (Frauen), Heimhilfe (Frauen), Pflegehilfe bzw Pflegeassistenz (Frauen)
Schicht- oder Wechseldienst, auch während der Nacht (unregelmäßige Nachtarbeit), das heißt zwischen 22 Uhr und
6 Uhr, jeweils im Ausmaß von mindestens sechs Stunden und zumindest an sechs
Arbeitstagen im Kalendermonat.
Ich denke die machen sich wieder einmal wichtig.