Am 5. September 1899 meldete Christine Hardt beim Kaiserlichen Patentamt ein „Frauenleibchen als Brustträger“ an.

  • In der Patentschrift Nr. 110888 beschreibt sie Aufbau und Funktionsweise des Leibchens, das aus zusammengeknüpften Taschentüchern und Männerhosenträgern bestand: „Der Zweck dieses Leibchens besteht hauptsächlich darin, die Brüste aufrecht zu halten, ohne die Funktion einer gesunden Brust irgendwie zu beeinträchtigen.“

Sowohl Brustbehälter als auch Träger waren verstellbar und konnten an die Größe der Brust angepasst werden. Dadurch sollte gesundheitsschädlicher Druck auf die Brustorgane vermieden werden, wie es bei einengenden Korsetts der Fall war.

Christine Hardts Erfindung wird auch heute noch als Vorläufer moderner BHs und als Beitrag zur Frauenbewegung gewürdigt.

Quelle Wikipedia