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Das Kommissionsmitglied Andreas Kletecka bekam, unter strengsten Auflagen, Einblick in die Abmachung zwischen dem russischen und dem österreichischen Energiekonzern. Der Salzburger Universitätsprofessor ist auf Zivilrecht spezialisiert. Im Streitfall hätten sich die beiden Parteien auf ein Vorgehen nach schwedischem Recht festgelegt, so Kletecka. Das folge dem Grundsatz: Dauerhaft keine Lieferung ist gleich Kündigungsoption. „Da ist es wie praktisch in jeder Rechtsordnung, dass wenn der Schuldner in Verzug ist und man immer eine Nachfrist gesetzt hat und der dennoch nicht liefert, man den Vertrag beendigen kann“, sagte der Universitätsprofessor.

Das wäre wirklich die Gelegenheit, kein russisches Gas mehr zu kaufen.