da wir lehrer sind, kommt für uns eine klausel zum tragen, von der die allerwenigsten wissen: wir sollen/dürfen/müssen in der ersten und letzten ferienwoche in der nähe unseres arbeitsplatzes sein. falls noch ein einspruch gegen eine note kommt, dürfte uns der direktor aus dem urlaub zurückholen - auf unsere eigenen kosten, weil wir ja quasi rufbereitschaft haben.
wir fahren also diese woche nicht weg, und auch nicht in der letzten ferienwoche.
wir fahren nur 2- 3 Tage auf Urlaub