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Der Verfassungsgerichtshof hat nun auch in Salzburg das Landesgesetz zur Grundversorgung mit Strom aufgehoben. Konkret geht es darum, dass Verbraucher in Krisenzeiten ein Recht auf Strom zum Grundpreistarif haben.

Mehrere Bundesländer haben das in ihrem Gesetz allerdings verfassungswidrig verankert. Dagegen hat der Verbraucherschutzverein geklagt und nun Recht bekommen. Krisen wie die Coronapandemie oder der Ukraine-Krieg haben die Strompreise in die Höhe schnellen lassen. Für viele Verbraucher ist dabei Strom kaum mehr leistbar geworden. Unter der Bezeichnung Grundversorgung sind daher Energieversorger dazu verpflichtet, Haushalte und Unternehmen mit Energie zu beliefern. Dabei darf der Preis grundsätzlich nicht höher sein als jener Tarif, der für einen Gutteil der Kunden des jeweiligen Unternehmens üblich ist.

Ich fürchte halt, wenn es wieder mal ernst ist gibt es sicher eine Klausel die die Energieversorger für höhere Preise nützen können.