Forum - Hartes Urteil für Klimakleber-

 
snakeeleven

leider nur in Deutschland!
In Deutschland wurden nun drei unverbesserliche Klima-Kleber zu Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten wurden wegen Nötigung zu fünf, vier und drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Warum ist das in Österreich nicht möglich ?

MaryLou

Nur mit brummen, wird schon kümmern🙈.

Vielleicht wird auch bei uns härter mit den Kleberlingen verfahren, gerichtlich natürlich 😂.

Aber mich wundert jetzt auch nicht, daß sich soviele Deutsche bei uns auf die Straße kleben.

Billie-Blue

Weil die Rechtslage bei uns anders ist.

Bei uns ist es ein Verwaltungsdelikt, wenn niemand konkret gefährdet ist.

In Deutschland werden auch Blockaden, die niemanden gefährden mit dem strafrechtlcihen Tatbestand "Nötigung" verfolgt.

Die deutsche Judikatur zur Nötigung ist sehr umstritten und österreichische Juristen sind der Ansicht, dass es "bei uns zum Glück anders ist".

Der OGH lehnt die deutsche "Nötigung" ohne Gefährdung von Menschen ab und deshalb sind es bei uns "nur" Verwaltungsdelikte.

Wenn man es auch bei uns strafrechtlich verfolgen würde, könnten jedoch die Strafen sogar niedriger ausfallen als jetzt, da bei einem strafrechtlichem Urteil die Strafe gemildert werden kann, wenn jemand kein oder wenig Einkommen hat. Auch Haftstrafen.

 

Zuletzt bearbeitet von Billie-Blue am 18.04.2023 um 10:38 Uhr

jowi59

Ich finde auch, es ist "Nötigung" wenn der Strassenverkehr willkürlich Unterbrochen wird.

Der Großteil fährt ja nicht zum Vergnügen sondern hat Termine oder muss zur Arbeit.

Dieser Zeitausfall sollte eigentlich eingeklagt werden können.