Forum - Homeoffice-Regelung des Bundes fertig

 
MaryLou

Homeoffice bleibt Vereinbarungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Steuerliche Begünstigung bis 600 Euro. Arbeitnehmer im Homeoffice sind unfallversichert.

Der Kostenersatz für Strom, Internet oder Heizung ist bis zu 300 Euro im Jahr steuerfrei.

Zudem können Anschaffungen beispielsweise für einen Bürosessel um weitere 300 Euro abgesetzt werden.

Die Steuervorteile der Arbeitnehmer sollen bis 2023 gelten. Anschaffungen des Vorjahrs können freilich ebenfalls abgesetzt werden, allerdings gelten dann die 300 Euro für 2020 und 2021.

Quelle:APA und Standard

Zuletzt bearbeitet von MaryLou am 27.01.2021 um 15:29 Uhr

Martina1988

Wie können Strom, Internet und Heizkosten abgesetzt werden? Erfolgt das in der Arbeitnehmerveranlagung? Wie erfolgt die Berechnung von Strom, Internet und der Heizkosten? Was ist, wenn man nur teilweise im Home-Office war?

 

snakeeleven

Wahrscheinlich fällt das ganze bei der Arbeitnehmerveranlagung in die "werbungskosten" . Den Kostenersatz für Strom , Internet und Heizung musst du mit dem Arbeitgeber aushandeln.