Mich juckt das nicht, ich zahle die GIS schon jetzt mittels Abbuchungsauftrag und freue mich, daß ich Zukunft weniger als bisher bezahle.
Mich juckt das nicht, ich zahle die GIS schon jetzt mittels Abbuchungsauftrag und freue mich, daß ich Zukunft weniger als bisher bezahle.
@ Lara1
Vom Steuerzahler für eine Leistung zu kassieren, die er evtl. gar nicht in Anspruch nimmt, empfinde ich als reine Abzocke. L.G.
Wir zahlen die GIS- Gebühr schon jahrzehntelang immer jährlich, das konnte man jetzt auch schon machen, da hat man denn das restliche Jahr eine Ruhe davon. Wenn ich sterbe ist mir das egal, ob ich die Gebühr schon im vorhinein bezahlt habe.
Lara1 das ist aber mit Versicherungen, Vignette etc, das Gleich, wenn man astirbt, dann hat man es umsonst gezahlt.
Das wird doch noch nicht endgültig sein, oder doch? Ist dies schon fix?
Aber eigentlich ist es doch egal, abgebucht wird jetzt auch schon, also nichts Neues.
Wenn es dadurch günstiger wird es es außerdem schon zu begrüßen es einmal jährlich zu bezahlen.
Wir werden es auf alle Fälle so machen.
Ich habe auch jetzt schon einen Abbuchungsauftrag.
Bezahlt muss sowieso werden, warum nicht so einfach wie möglich.
Ich finde die Abbuchungsaufträge praktisch. Ein Monat ist immer schnell um und wenn man dann Monat für Monat Zahlungsausträge erteilen muss, ist es mühsam. Wie z. B. bei der Miete. Wenn die GIS weiterhin jedes 2. Monat bezahlt, ist es für mich auch OK. Ausser ich zahle bei jährlicher Zahlung weniger, dann zahle ich auf einmal.
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Der Vergleich mit der Versicherung stimmt mich fast um, muss ich sagen. Erfasst auch haargenau, worüber ich schreibe.
Im Jänner müssen sich die Österreicher auf eine ORF-Gebühr von bis zu 245 Euro gefasst machen –
die innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.
Diejenigen, die die GIS-Beiträge abbuchen lassen, können künftig alle sechs oder zwei Monate zahlen.
Zwangssteuern und gleich ein ganzes Jahr im Voraus?
Was ist, wenn jemand stirbt, zusammenzieht, oder ins Ausland übersiedelt?
Sehe ich nicht ganz ein. Es will nicht jeder einen Abbuchungsauftrag erteilen, was auch sein gutes Recht ist.