Besonders alarmierend ist für die Polizei der Umgang mancher Kinder mit der Strafunmündigkeit. Wer noch nicht 14 Jahre alt ist, kann in Österreich strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Und offenbar wissen manche jungen Intensivtäter ganz genau darüber Bescheid. Csefan berichtet von Aussagen wie: "Ich mach so lange weiter, bis ich 14 bin."
Der Satz zeigt das Problem, vor dem Polizei und Politik stehen: Kinder können bereits schwere Delikte begehen, sind aber noch nicht strafmündig.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) fordert deshalb zusätzliche Maßnahmen. Wien testet bereits sogenannte "Auszeit-WGs" für besonders auffällige strafunmündige Kinder. Dort können sie für einige Wochen untergebracht werden.
Karner will solche "gefängnisähnlichen Unterbringungen" künftig österreichweit ermöglichen. Außerdem wird gemeinsam mit dem Justizministerium an weiteren Verschärfungen gearbeitet. Im Gespräch sind unter anderem verpflichtende polizeiliche Regelbelehrungen, Fallkonferenzen und strengere Regeln beim Tragen von Messern.
Es muss eine Regelung für solche jungen Straftäter kommen.
gefunden auf heute.at
Besonders alarmierend ist für die Polizei der Umgang mancher Kinder mit der Strafunmündigkeit. Wer noch nicht 14 Jahre alt ist, kann in Österreich strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Und offenbar wissen manche jungen Intensivtäter ganz genau darüber Bescheid. Csefan berichtet von Aussagen wie: "Ich mach so lange weiter, bis ich 14 bin."
Der Satz zeigt das Problem, vor dem Polizei und Politik stehen: Kinder können bereits schwere Delikte begehen, sind aber noch nicht strafmündig.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) fordert deshalb zusätzliche Maßnahmen. Wien testet bereits sogenannte "Auszeit-WGs" für besonders auffällige strafunmündige Kinder. Dort können sie für einige Wochen untergebracht werden.
Karner will solche "gefängnisähnlichen Unterbringungen" künftig österreichweit ermöglichen. Außerdem wird gemeinsam mit dem Justizministerium an weiteren Verschärfungen gearbeitet. Im Gespräch sind unter anderem verpflichtende polizeiliche Regelbelehrungen, Fallkonferenzen und strengere Regeln beim Tragen von Messern.
Es muss eine Regelung für solche jungen Straftäter kommen.