Die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK) fordert eine umfassende Prüfung des Falles "Schmotzer" und spricht sich für die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens aus.

Für die Tierärztekammer steht fest: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgericht Innsbruck darf die rechtliche Prüfung eines solchen Verhaltens nicht enden. Die mit dem Fall verbundenen tierschutzrechtlichen Fragen müssen einer eigenständigen Prüfung und rechtlichen Klärung zugeführt werden.

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