während der Schulzeit im Berliner Internat musste ich Mal nen Antrag stellen.
Ging um keine Leistung die irgendwie mit Geld zu tun hatte.
Würde erstmal abgelehnt.
Weil:
Ermessenssache des Sachbearbeiters
Zuletzt bearbeitet von alpenkoch am 30.01.2022 um 11:09 Uhr
In Deutschland hat sich ein zynischer Vorfall zugetragen. In der Regel haben Bedürftige einen Anspruch auf Hilfsleistung, auch in Form von Sachleistungen.
Eine Empfängerin von Hartz4 (in Deutschland die Fortsetzung von Arbeitslosengeld, früher auch Sozialhilfe genannt) wollte von der zuständigen Behörde ein zinsloses Darlehen für den Ersatz eines defekten Kühlschrankes haben. Dies wurde von einer Sachbearbeiterin der Behörde wie folgend abgelehnt: „aufgrund der Witterungsverhältnisse' Lebensmittel draußen gelagert werden und währenddessen Ansparungen vom Regelsatz gemacht werden könnten“.
Ich wünsche der Sachbearbeiterin selbst eine solche Notlage. Dann würde sie wohl empfindsamer agieren.
Nachdem das in sozialen Netzen für Empörung gesorgt hatte, ging die Angelegenheit für die Bedürftige sogar besser aus: eine Hilfsorganisation hat einen Kühlschrank als Spende angeboten. Und das Amt kann frohlocken, dass sie wieder Ausgaben eingespart haben, die man dann an anderer Stelle vergeuden auf Staatsebene kann: Für sinnlose Großprojekte und deren Fehlplanungen u.s.w.