Der Verfassungsgerichtshof hat die Strafe gegen einen Klimaaktivisten aufgehoben, der im März 2023 gemeinsam mit drei weiteren Personen die Staatsbrücke blockierte. Die Polizei sprach eine Strafe in Höhe von 200 Euro aus, weil die Beamten ihn als „Veranstalter“ der Protestaktion einstuften. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung auch.
Das Höchstgericht sieht das anders und erklärte das für willkürlich und damit für unzulässig. Die bloße Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung sei per se nicht strafbar.
Die Prozesskosten von rund 3.000 Euro muss das Innenministerium tragen – also die Staatskasse aus Steuermitteln.
Ich finde es nicht richtig, daß der Steuerzahler auch noch die Prozesskosten zahlen muss.
gefunden auf: https://salzburg.orf.at/stories/3264724/
Der Verfassungsgerichtshof hat die Strafe gegen einen Klimaaktivisten aufgehoben, der im März 2023 gemeinsam mit drei weiteren Personen die Staatsbrücke blockierte. Die Polizei sprach eine Strafe in Höhe von 200 Euro aus, weil die Beamten ihn als „Veranstalter“ der Protestaktion einstuften. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung auch.
Das Höchstgericht sieht das anders und erklärte das für willkürlich und damit für unzulässig. Die bloße Teilnahme an einer nicht angemeldeten Versammlung sei per se nicht strafbar.
Die Prozesskosten von rund 3.000 Euro muss das Innenministerium tragen – also die Staatskasse aus Steuermitteln.
Ich finde es nicht richtig, daß der Steuerzahler auch noch die Prozesskosten zahlen muss.