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Derzeit dürfen Fahrzeughalter die Pickerl-Begutachtung noch bis zu vier Monate nach dem eigentlichen Fälligkeitstermin durchführen lassen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Genau diese Nachfrist soll laut aktuellem Gesetzesentwurf künftig entfallen. Das würde bedeuten: Die Überprüfung müsste spätestens bis zum vorgesehenen Termin erfolgen.

Die geplante Reform betrifft jedoch nicht nur die Nachfrist. Gleichzeitig sollen auch die Prüfintervalle angepasst werden. Statt der bisherigen 3-2-1-Regelung ist künftig ein 4-2-2-2-1-System vorgesehen. Die erste Begutachtung eines Fahrzeugs wäre damit erst nach vier Jahren notwendig, anschließend folgen mehrere zweijährige Intervalle. Erst ab einem Fahrzeugalter von zehn Jahren wäre wieder eine jährliche Überprüfung erforderlich. Für viele Autofahrer bedeutet das weniger Werkstatttermine und geringere laufende Kosten. Die Bundesregierung begründet die Anpassung unter anderem mit der höheren technischen Zuverlässigkeit moderner Fahrzeuge und einer Angleichung an europäische Standards.

Zusätzlich soll die Pickerl-Überprüfung künftig deutlich früher durchgeführt werden können. Während derzeit eine Begutachtung nur einen Monat vor dem Fälligkeitstermin möglich ist, soll dieser Zeitraum auf bis zu vier Monate ausgeweitet werden