1979:
Der Deutsche Bundestag beschließt, bei Mord und Völkermord die Verjährung endgültig aufzuheben und beendet damit die Verjährungsdebatte. Damit sollen später entdeckte NS-Verbrecher noch verfolgt werden können.
1979:
Der Deutsche Bundestag beschließt, bei Mord und Völkermord die Verjährung endgültig aufzuheben und beendet damit die Verjährungsdebatte. Damit sollen später entdeckte NS-Verbrecher noch verfolgt werden können.