Forum - Klage gewonnen

 
Lara1

Der linksliberale „Standard“ ist auf eine Klage des ehemaligen FPÖ-Politikers Johann Gudenus hin am Montag erneut verurteilt worden. Das Blatt berichtete davon, dass bei einem begräbnis ein “SX-Lied” gesungen worden sei.

Obwohl die FPÖ-Politiker Graf, Stefan und Nemeth beteuerten, dass es sich um eine alte Version des später von der SX abgewandelten Liedes gehandelt habe, wurde ihre Immunität als Abgeordnete vom Nationalrat im Dezember aufgehoben. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die drei wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz ein.

Der Prozess gegen Graf, Stefan und Nemeth endete schließlich mit einer schallenden Ohrfeige für den “Standard” – und das bereits in erster Instanz . Das Gericht sah mit mehreren Artikeln den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Die Kläger bekamen eine Entschädigung von insgesamt 20.250 Euro zugesprochen.

Exxpress

Billie-Blue

Das belastete Lied, welches auf dem Begräbnis angestimmt wurde, stammt aus dem 19. Jahrhundert und gibt es in verschiedenen Versionen. In besagtem Liederbuch wurde es als  Hymne nur mit drei Strophen abgedruckt. Beim Begräbnis wurden jedoch alle 4 Strophen gesungen. 

Der Standard hat fälschlicherweise geschrieben, dass die ss Version gesungen wurde, das wären dann aber nur 3 der 4 Strophen gewesen.

Der Unterschied zwischen alter und s Version ist also nur in einer zusätzlcihen Strophe zu finden( alte Version). Ansonsten ist es das selbe Lied!!!

Das Urteil wird mit diesem kleinen Detail begründet. 

Bemerkenswert jedoch folgendes: In der alten Version wird dem Kaiserreich gehuldigt, in der belasteten  Version dem heiligen deutschen Reich. Hier  wurde laut Medienberichten  am Begräbnis das heilige deutsche Reich besungen. Auch wurde es als " Treuelied " angekündigt, so hieß es bei der s und nicht in der alten Version

Danke dem Standard, dass er dies damals berichtet hat. Es scheint so, als wolle man Medien mit solchen Prozessen davon abhalten, so etwas zu berichten.

Die Strafe wird die Zeitung verkraften. Aber es ist ja das Urteil noch nicht rechtskräftig, es wurde berufen.

Wer heute mit so einem Lied das heilige deutsche Reich besingt, auch wenn er die zusätzlcihe Strophe singt, um den juristischen Folgen zu entgehen, der zeigt seine Geisteshaltung sehr deutlich. 

 

Zuletzt bearbeitet von Billie-Blue am 29.04.2025 um 08:53 Uhr

Lara1

Hauptsache anpatzen, irgend etwas wird schon hängen bleiben. Das ist die Denkweise des Standards. Das es diese Zeitung überhaupt noch gibt bzw. diese noch wer liest, wundert mich schon lange. Aber leider fließen die linken Fördermittel noch immer und so lange das so ist, wird den Linken eben auch eine gefällige Berichterstattung geliefert.

 Die FPÖ hat in letzter Zeit 7 x gewonnen, gegen so nette 
 

Zuletzt bearbeitet von Lara1 am 29.04.2025 um 09:15 Uhr

Billie-Blue

Wenn man Geschichte kennt und daraus gelernt hat, muss man kein Linker sein, um diese Geisteshaltung strikt abzulehnen!

Ob die FPÖ irgendwelche Prozesse gewinnt oder nicht, ist dabei völlig egal und hat damit nichts zu tun!

Katerchen

Es ist ja allgemein bekannt, dass sich „Ewiggestrige“ immer sehr schnell beleidigt fühlen und sofort klagen – auch wenn sie kurioserweise den Rechtsstaat gerne ablehnen.

Lara1

Billie-Blue: Wenn man Geschichte kennt und daraus gelernt hat, muss man kein Linker sein, um diese Geisteshaltung strikt abzulehnen!

Doch das  Gericht  sah mit mehreren Artikeln den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. 

Folglich ist das auch üble Nachrede.

Wann kommen die Strafanzeigen wegen Rufschädigung und Verleumdung?

Billie-Blue

Die Verurteilung des Standards ist nur darin begründet, dass der Standard fälschlicherweise behauptet hat, dass die 3 strophige Variante gesungen wurde, obwohl die 4. Strophe auch gesungen.

Das nächste Mal wird der Standard eben dazuschreiben, dass die 4 strophige Variante gesungen wurde, dann gibt es keine Verurteilung. 

Das Gericht muss nach dem Verbotsgesetz urteilen, und dieses besagt eben, dass es nicht verboten ist, wenn die 4. Strophe auch gesungen wird. Wenn du nur 3 Strophen singst ist es verboten.

 

 

MaryLou

Egal ob "rechts oder links", es sollte kein Reich besungen werden das  solche Gräueltaten begangen hat. 3 Strophen oder 4 sollten hier nichts mit dem Urteil zu tun haben sondern die Tatsache was im Text vorkommt.

Andrerseits känn ich ja nicht im Vorhinein wissen, was an so einem Begräbnis für Texte oder Ansprachen vorgetragen werden.