Das belastete Lied, welches auf dem Begräbnis angestimmt wurde, stammt aus dem 19. Jahrhundert und gibt es in verschiedenen Versionen. In besagtem Liederbuch wurde es als Hymne nur mit drei Strophen abgedruckt. Beim Begräbnis wurden jedoch alle 4 Strophen gesungen.
Der Standard hat fälschlicherweise geschrieben, dass die ss Version gesungen wurde, das wären dann aber nur 3 der 4 Strophen gewesen.
Der Unterschied zwischen alter und s Version ist also nur in einer zusätzlcihen Strophe zu finden( alte Version). Ansonsten ist es das selbe Lied!!!
Das Urteil wird mit diesem kleinen Detail begründet.
Bemerkenswert jedoch folgendes: In der alten Version wird dem Kaiserreich gehuldigt, in der belasteten Version dem heiligen deutschen Reich. Hier wurde laut Medienberichten am Begräbnis das heilige deutsche Reich besungen. Auch wurde es als " Treuelied " angekündigt, so hieß es bei der s und nicht in der alten Version
Danke dem Standard, dass er dies damals berichtet hat. Es scheint so, als wolle man Medien mit solchen Prozessen davon abhalten, so etwas zu berichten.
Die Strafe wird die Zeitung verkraften. Aber es ist ja das Urteil noch nicht rechtskräftig, es wurde berufen.
Wer heute mit so einem Lied das heilige deutsche Reich besingt, auch wenn er die zusätzlcihe Strophe singt, um den juristischen Folgen zu entgehen, der zeigt seine Geisteshaltung sehr deutlich.
Zuletzt bearbeitet von Billie-Blue am 29.04.2025 um 08:53 Uhr
Der linksliberale „Standard“ ist auf eine Klage des ehemaligen FPÖ-Politikers Johann Gudenus hin am Montag erneut verurteilt worden. Das Blatt berichtete davon, dass bei einem begräbnis ein “SX-Lied” gesungen worden sei.
Obwohl die FPÖ-Politiker Graf, Stefan und Nemeth beteuerten, dass es sich um eine alte Version des später von der SX abgewandelten Liedes gehandelt habe, wurde ihre Immunität als Abgeordnete vom Nationalrat im Dezember aufgehoben. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die drei wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz ein.
Der Prozess gegen Graf, Stefan und Nemeth endete schließlich mit einer schallenden Ohrfeige für den “Standard” – und das bereits in erster Instanz . Das Gericht sah mit mehreren Artikeln den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Die Kläger bekamen eine Entschädigung von insgesamt 20.250 Euro zugesprochen.
Exxpress