Es ist erlaubt. So hab ich es verstanden.
Forum - Knuddelkontakt in Österreich
von orf.at:
Deutlich verschärft werden die Regeln hinsichtlich Treffen mit nicht haushaltszugehörigen Personen. Zu Treffen darf man nur noch dann hinaus, wenn es sich um Kontakte mit dem Lebenspartner bzw. der Lebenspartnerin handelt oder um Kontakte „mit einzelnen engsten Angehörigen“ bzw. „einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird“. Darunter versteht man, dass sich ein Haushalt jeweils nur noch mit einer einzigen einzelnen haushaltsfremden Person treffen darf (Anm.: nicht immer mit einer anderen, sondern gesamt nur mit einer einzigen)
"Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und zur Verhinderung eines
Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs
und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs nur zu folgenden Zwecken zulässig:
...
3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere
a) der Kontakt mit
...
cc) einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird"
Aus der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung.
Du darfst mehrere "Knuddelkontakte" treffen.
In der gestrigen Pressekonferenz hat unser BK gesagt, man soll sich als allein lebender Mensch eine Person suchen, mit der man sich treffen darf.
Ist das eine Empfehlung oder ist das rechtlich bindend?