Die Aufhebung hatten 2 Kinder und deren Eltern verlangt die im Sinne der sunnitischen und schiitischen Schule der Islam erzogen werden. Weil die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs nicht verboten sind.
Oups, da hab ich wohl zu lange formuliert!
Zuletzt bearbeitet von MaryLou am 11.12.2020 um 18:09 Uhr
an Volksschulen wird vom VfGH aufgehoben.
Die Aufhebung hatten 2 Kinder und deren Eltern verlangt die im Sinne der sunnitischen und schiitischen Schule der Islam erzogen werden. Weil die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs nicht verboten sind.
Oups, da hab ich wohl zu lange formuliert!
Zuletzt bearbeitet von MaryLou am 11.12.2020 um 18:09 Uhr