Für E-Scooter sowie für Bikes in jeder Form müssten Nummerntafeln inkl. Haftpflichtversicherung her.
Forum - Mit E-Scooter zur Arbeit: Kein Versicherungsschutz
Katerchen
Ich halte zwar wenig von diesen e-scooter, aber diese Geräte sind als Verkehrsmittel zugelassen. (Bei E-Kleintretrollern, die nach § 88b StVO einzuordnen sind, gelten die Verhaltensbestimmungen für das Fahrrad im Sinne der StVO.)
Da ist diese Entscheidung schon merkwürdig, außer es handelt sich um nicht zugelassene Roller.
moga67
Finde ich auch etwas merkwürdig, auch wenn ich kein Freud dieses Fortbewegungsmittels bin!
Wenn es als Verkehrsmittel zugelassen ist, sollte es auch einen Versicherungsschutz, bei Arbeits- oder Dienstunfällen geben.
gefunden auf: https://salzburg.orf.at/stories/3292901/
Unfälle mit E-Scootern gelten nicht als Arbeits- oder Dienstunfälle, schildert Heimo Typplt, Chefjurist der Salzburger Arbeiterkammer: „Diese Beratungen haben wir sehr oft. Es ist sehr problematisch. Grundsätzlich habe ich auf dem Weg zur Arbeit einen besonderen Versicherungsschutz. Der reicht bis zu Rehabilitationsmaßnahmen, Invaliditätspension oder Hinterbliebenenpension. Das alles fällt beim E-Scooter weg, weil er nicht als normales Verkehrsmittel zu bewerten ist.“
Der Oberste Gerichtshof stellte das nach der Klage eines E-Scooter-Unfallopfers aus Graz fest. Elektroroller seien – vereinfacht gesagt – zu gefährlich.
Hoffentlich bleibt die Fahrt mit dem Fahrrad noch versichert.
Zuletzt bearbeitet von jowi59 am 12.02.2025 um 21:53 Uhr