Eine Überraschung unangenehmer Art erlebte ein Urlauber in Tschechien. Dort wurde er in einem Hotel festgenommen.

Der Deutsche lebte ursprünglich in der DDR und ist kurz vor dem Mauerfall über die damalige Tschechoslowakei geflüchtet. Die Republikflucht stand damals unter Strafe. Der Haftbefehl und Ausweisungsbeschluss von damals wurde nie aufgehoben, schlichtweg vergessen.

Ein Gericht hat in dem Fall dann geprüft und die Anordnung zur Ausweisung aufgehoben. Der Mann kam inzwischen wieder auf freien Fuß.

Den Urlaub hat er sich bestimmt angenehmer vorgestellt.