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Am Mittwoch wird die Österreichische Bundesregierung ein Entbürokratisierungspaket vorstellen, das über 200 Maßnahmen umfasst, um Bürokratie abzubauen und Prozesse für Bürger und Unternehmen zu erleichtern.

Eine Änderungen betrifft die Pickerlregelung für Autos. In Österreich müssen Fahrzeuge derzeit nach 3 Jahren zur ersten Begutachtung, dann nach zwei Jahren zur zweiten und danach jedes Jahr zur §57a-Begutachtung. Schellhorn hat sich dafür eingesetzt, die Intervalle an das internationale Modell anzupassen, wie es in Ländern wie Frankreich oder Norwegen üblich ist. Künftig soll ein Neufahrzeug erst nach 4 Jahren das erste Pickerl benötigen und danach nur noch alle 2 Jahre zur Begutachtung. Erst wenn das Fahrzeug älter als zehn Jahre ist, muss es jährlich geprüft werden.

Das wäre sicher eine Erleichterung, wenn auch die Werkstätten damit keine Freude haben.