Forum - Neutralität Ö

 
Pesu07

Aufgrund der Ukraine-Krise wird Ös Neutralität immer wieder in den Mund genommen.

Folgendes Interessantes dazu habe ich im Standard gelesen:
Das Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 stellt dbgzl. keinen Persilschein aus. Durch den EU-Beitritt 1995 und durch weitere Verfassungsbestimmungen ist die Neutralität de facto eingeengt:

  • Die NEUTRALITÄT würde eintreten, wenn es zu "direkten Kampfhandlungen zwischen der Ukraine und Russland und zu einem Abbruch der diplomatischen Beziehungen kommt", bestätigt das Außenministerium. Dann dürfte Ö keine Überflüge oder Truppentransporte gestatten.
    Wenn es aber Beschlüsse im Rahmen von UNO, OSZE oder EU geben sollte, würde dieses Verbot fallen.
  • Militärische Neutralität ist nicht politische Neutralität:
    Ö ist berechtigt, bei Verstößen gegen das Völkerrecht, bei Angriffen auf die territoriale Integrität eines Landes oder bei Bruch der UN-Satzung Position zu beziehen.

Das sollte man im Hinterkopf haben, wenn es in einer Diskussion um die Neutralität geht.

 

DIELiz

danke Pesu07, solche Erinnerungen können nie schaden