danke Pesu07, solche Erinnerungen können nie schaden
Forum - Neutralität Ö
DIELiz
danke Pesu07, solche Erinnerungen können nie schaden
Aufgrund der Ukraine-Krise wird Ös Neutralität immer wieder in den Mund genommen.
Folgendes Interessantes dazu habe ich im Standard gelesen:
Das Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 stellt dbgzl. keinen Persilschein aus. Durch den EU-Beitritt 1995 und durch weitere Verfassungsbestimmungen ist die Neutralität de facto eingeengt:
Wenn es aber Beschlüsse im Rahmen von UNO, OSZE oder EU geben sollte, würde dieses Verbot fallen.
Ö ist berechtigt, bei Verstößen gegen das Völkerrecht, bei Angriffen auf die territoriale Integrität eines Landes oder bei Bruch der UN-Satzung Position zu beziehen.
Das sollte man im Hinterkopf haben, wenn es in einer Diskussion um die Neutralität geht.