Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) hat Daten aus dem Jahr 2022 zu allen Ankünften von Personenzügen im Nah- und Fernverkehr ausgewertet. Dabei wurde der gesetzliche Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent im Nahverkehr knapp unterschritten.
Ganz genau lag die Pünktlichkeit bei 94,8 Prozent. „Besitzer von Verbundjahreskarten und regionalen Klimatickets haben Entschädigungsansprüche“, teilte die apf am Dienstag auf APA-Anfrage mit. Wird der Wert im Regionalverkehr in zumindest einem Monat nicht erreicht, erhalten Fahrgäste einmal im Jahr am Ende der Gültigkeitsdauer ihrer Jahreskarte eine Entschädigung. Die Daten stammen von der Regulierungsbehörde Schienen-Control, der Schieneninfrastruktur Dienstleistungsgesellschaft (SCHIG) und der ÖBB Infrastruktur. Als pünktlich gilt ein Zug bei der Auswertung dann, wenn er maximal fünf Minuten und 29 Sekunden verspätet ist.
Ich fürchte, da wird hat nicht viel zu holen sein.
Die Entschädigung ist sicher nur mit viel Aufwand zu bekommen.
gefunden auf: https://wien.orf.at/stories/3211537/
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) hat Daten aus dem Jahr 2022 zu allen Ankünften von Personenzügen im Nah- und Fernverkehr ausgewertet. Dabei wurde der gesetzliche Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent im Nahverkehr knapp unterschritten.
Ganz genau lag die Pünktlichkeit bei 94,8 Prozent. „Besitzer von Verbundjahreskarten und regionalen Klimatickets haben Entschädigungsansprüche“, teilte die apf am Dienstag auf APA-Anfrage mit. Wird der Wert im Regionalverkehr in zumindest einem Monat nicht erreicht, erhalten Fahrgäste einmal im Jahr am Ende der Gültigkeitsdauer ihrer Jahreskarte eine Entschädigung.
Die Daten stammen von der Regulierungsbehörde Schienen-Control, der Schieneninfrastruktur Dienstleistungsgesellschaft (SCHIG) und der ÖBB Infrastruktur. Als pünktlich gilt ein Zug bei der Auswertung dann, wenn er maximal fünf Minuten und 29 Sekunden verspätet ist.
Ich fürchte, da wird hat nicht viel zu holen sein.
Die Entschädigung ist sicher nur mit viel Aufwand zu bekommen.