Das Geld dass dabei eingenommen wird sollte direkt in die Corona-Gesundheits-Hilfe fließen. Boni für Pflegekräfte. Therapien für traumatisierte Pflegekräfte und Patienten, Angebote für Kinder und Jugendliche
Forum - Österreich legt Strafen für Impfverweigerer fest

Zuletzt bearbeitet von Billie-Blue am 22.04.2022 um 10:59 Uhr
Wie schon geschrieben: Volksbegehren für Impffreiheit vom 18.-25.Jänner.
Billie blue, woher kommt die Informationen, dass vor Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe gepfändet wird?
@Zwiebel: https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/E/Seite.9910821.html
Eine Ersatzfreiheitsstrafe ist nur fuer den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe relevant - es gibt keine Wahlmoeglichkeit.
es steht bereits fest wohin die Einnahmen durch die Strafen gehen werden. Stand gleich mit im Original Artikel.
Verweigert in Brunn aG. so kommt das auch Geld dem Gesundheitswesen von Brunn zugute.
Ich finde das eine gute Idee.
Nur durch Geldstrafen kann eine Durchimpfung erreicht werden.
Aber auch der Lockdown für ungeimpfte nach Öffnung für Geimpfte wird sich auswirken.
Nur wenn es etwas kostet bringt man die Leute zum impfen. Aber was holt sich die Regierung von den vielen Flüchtlingen, die haben ja angeblich kein Geld??
Zwiebel, keine Ahnung, wo du diese Information findest. Musst du halt suchen. Ich habe nicht zu jeder Info, die ich aufschnappe die Quelle im Kopf
Österreich will nach dem Inkrafttreten der Impfpflicht im Februar Verweigerer alle drei Monate zur Kasse bitten. Das berichten mehrere Medien des Landes. Demnach sieht der entsprechende Gesetzentwurf Zahlungen von 600 Euro vor - und das alle drei Monate. Stichtag soll der 15. März sein. Wer zu diesem Zeitpunkt keinen Impfnachweis erbringen kann, müsse zahlen.
Wie die Medien - etwa der "Kurier" oder "Heute" - weiter berichten, sind Schwangere, Menschen mit bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene (für sechs Monate) von der Impfpflicht befreit. Darüber hinaus regelt das Gesetz offenbar auch, wie oft sich die Menschen künftig impfen lassen müssen. So ist die Erstimpfung ab 1. Februar Pflicht. Die Zweitimpfung müsse innerhalb von höchstens 42 Tagen nach der Erstimpfung erfolgen. Weitere mindestens 120 und höchsten 270 Tage haben die Menschen dann Zeit für den Booster, wie es heißt.
Rechnerisch kostet die Weigerung damit in einem Jahr allein 2400 Euro Strafe, hinzu können demnach Gebühren kommen, sodass sich die Summe bis auf 3600 Euro erhöhen könnte. Im letzten Schritt oder bei anhaltender Weigerung seien Ersatz-Freiheitsstrafen denkbar. Das Gesetz soll zunächst bis Ende Januar 2024 befristet sein. (ntv)