24. Juni 1916:

Das Deutsche Reich führt per Gesetz den Personalausweis ein.

Die Bekanntgabe erfolgt im Reichs-Gesetzblatt, 1916, Nr. 143, Gesetz Nr. 5291, Seite 601–609.

  • Quelle Wikipedia 

Pässe waren in der Regel nur für die Dauer eines Jahres ausgestellt.