24. Juni 1916:
Das Deutsche Reich führt per Gesetz den Personalausweis ein.
Die Bekanntgabe erfolgt im Reichs-Gesetzblatt, 1916, Nr. 143, Gesetz Nr. 5291, Seite 601–609.
Pässe waren in der Regel nur für die Dauer eines Jahres ausgestellt.
24. Juni 1916:
Das Deutsche Reich führt per Gesetz den Personalausweis ein.
Die Bekanntgabe erfolgt im Reichs-Gesetzblatt, 1916, Nr. 143, Gesetz Nr. 5291, Seite 601–609.
Pässe waren in der Regel nur für die Dauer eines Jahres ausgestellt.