Ein Wiener erhielt eine Geldstrafe von €200,-- + Spesenersatz.

Grund: Die Nachbarin hatte ihn angezeigt, wegen „ungebührlich störenden Lärms“ aus seiner Wohnung um 21 Uhr und um 0.16 Uhr. 

Der Grund, weshalb der Mann zwei Tage ins Gefängnis hätte wandern sollen: zwei Kleinkinder, noch kein Jahr alt. Die Polizisten, die in jener Nacht herbeieilten, konnten in der Wohnung jedenfalls keine Lärmbelästigung feststellen. Bestraft wurde der Mann dennoch.

Im Namen der Republik stellte das Verwaltungsgericht 2025 klar: Die Geldstrafe erfolgte zu Unrecht, ist aufzuheben und das Verfahren gegen den Vater einzustellen.

gelesen in der Krone