Die Post hat erfolgreich Beschwerde gegen die drohenden Strafe von 18 Millionen Euro eingelegt. Die Datenschutzbehörde erleidet eine ziemliche Schlappe
Die Datenkollekte der Post hat ein Nachspiel. Das teilstaatliche Unternehmen hatte ja viele Daten der Österreicher erhoben und vermarktet. Neben Einkommen, Qualifikationen, Bioaffinität oder Spendenbereitschaft zählten beispielsweise auch die Parteipräferenzen zu dem Raster der Konsumenten, der dann zu Geld gemacht wurde. Eine Einwilligung der betroffenen Personen wurde nicht eingeholt.
Aus Datenschutzsicht war das ein No-Go. Die Datenschutzbehörde hat einen Verstoß gegen entsprechende Regeln gesehen. Sie verhängte wegen der Speicherung und Verarbeitung besonders schutzwürdiger Daten wie der politischen Meinung eine Geldbuße von 18 Millionen Euro plus 1,8 Millionen Verfahrenskosten. Dagegen legte die Post Beschwerde ein.
Das Verfahren ist nun entschieden: Gewonnen hat die Post. Das Bundesverwaltungsgericht gelangte zu der Ansicht, dass nur eine natürliche Person als Täterin ausgemacht werden kann. Die Behörde ist hingegen gegen das Unternehmen und damit eine juristische Person vorgegangen
Die Post hat erfolgreich Beschwerde gegen die drohenden Strafe von 18 Millionen Euro eingelegt. Die Datenschutzbehörde erleidet eine ziemliche Schlappe
Die Datenkollekte der Post hat ein Nachspiel. Das teilstaatliche Unternehmen hatte ja viele Daten der Österreicher erhoben und vermarktet. Neben Einkommen, Qualifikationen, Bioaffinität oder Spendenbereitschaft zählten beispielsweise auch die Parteipräferenzen zu dem Raster der Konsumenten, der dann zu Geld gemacht wurde. Eine Einwilligung der betroffenen Personen wurde nicht eingeholt.
Aus Datenschutzsicht war das ein No-Go. Die Datenschutzbehörde hat einen Verstoß gegen entsprechende Regeln gesehen. Sie verhängte wegen der Speicherung und Verarbeitung besonders schutzwürdiger Daten wie der politischen Meinung eine Geldbuße von 18 Millionen Euro plus 1,8 Millionen Verfahrenskosten. Dagegen legte die Post Beschwerde ein.
Das Verfahren ist nun entschieden: Gewonnen hat die Post. Das Bundesverwaltungsgericht gelangte zu der Ansicht, dass nur eine natürliche Person als Täterin ausgemacht werden kann. Die Behörde ist hingegen gegen das Unternehmen und damit eine juristische Person vorgegangen
Na denn, wenn es eh nicht strafbar ist