Forum - Raser angehalten, Auto nicht beschlagnahmt

 
MaryLou

Ein 18jähriger Probeführescheinbesitzer fuhr in einer 80er Zone über 160km/h. Der Führerschein wurde ihm an Ort und Stelle abgenommen, das Auto durfte nicht beschlagnahmt werden weil es nicht in seinem Besitz war.

Jetzt wird bestimmt nachgebessert, oder?

 

Zuletzt bearbeitet von MaryLou am 23.03.2024 um 12:40 Uhr

Billie-Blue

Das ist so im Gesetz verankert. Man kann das Auto nur wegnehmen, wenn es dem Raser gehört. Ist es das Auto der Eltern, der Gattin, ein Firmen- oder Leasingauto, kann es nicht beschlagnahmt werden.

Ist juristisch sicher nicht möglcih und auch gut so. Der Besitzer hat ja unschuldig.

 

jowi59

Ich wäre dafür, ein solches Auto auch einzuziehen.

Der Raser soll es sich dann mit dem Besitzer ausmachen.

Dann würden auch nicht mehr so leicht Autos an Raser verliehen.