Das ist so im Gesetz verankert. Man kann das Auto nur wegnehmen, wenn es dem Raser gehört. Ist es das Auto der Eltern, der Gattin, ein Firmen- oder Leasingauto, kann es nicht beschlagnahmt werden.
Ist juristisch sicher nicht möglcih und auch gut so. Der Besitzer hat ja unschuldig.
Ein 18jähriger Probeführescheinbesitzer fuhr in einer 80er Zone über 160km/h. Der Führerschein wurde ihm an Ort und Stelle abgenommen, das Auto durfte nicht beschlagnahmt werden weil es nicht in seinem Besitz war.
Jetzt wird bestimmt nachgebessert, oder?
Zuletzt bearbeitet von MaryLou am 23.03.2024 um 12:40 Uhr