Vor 30 Jahren wurde der verkaufsoffene Marienfeiertag am 8. Dezember österreichweit eingeführt. Landeshauptmann Wilfried Haslauer sen. (ÖVP) hat in Salzburg bereits vor 41 Jahren dafür eine Ministeranklage in Kauf genommen. Allerdings profitiere bis heute davon nicht jede Branche, heißt es von der Wirtschaftskammer.
Bereits 1984 hat eine viel diskutierte Verordnung des Landeshauptmanns in Salzburg erlaubt, dass die Geschäfte am Marienfeiertag offen halten. Damit wollte man wirtschaftliche Verluste im Salzburger Weihnachtsgeschäft vermeiden, da viele Salzburger den österreichischen Feiertag bis dahin dazu nutzten, um ins benachbarte Bayern zum Einkaufen zu fahren.
Damit brachte es Haslauer sen. als einziger Politiker der Zweiten Republik, zu einer Ministeranklage, weil er gegen eine Weisung von Sozialminister Alfred Dallinger (SPÖ) zur Nicht-Öffnung der Geschäfte am Marienfeiertag verstoßen hatte.
In einem spektakulären Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, bei dem ihn sein Sohn Wilfried Haslauer jun. als Rechtsanwalt vertrat, wurde er 1985 verurteilt, aber nicht bestraft.
gefunden auf: https://salzburg.orf.at/stories/3170/
Vor 30 Jahren wurde der verkaufsoffene Marienfeiertag am 8. Dezember österreichweit eingeführt. Landeshauptmann Wilfried Haslauer sen. (ÖVP) hat in Salzburg bereits vor 41 Jahren dafür eine Ministeranklage in Kauf genommen. Allerdings profitiere bis heute davon nicht jede Branche, heißt es von der Wirtschaftskammer.
Bereits 1984 hat eine viel diskutierte Verordnung des Landeshauptmanns in Salzburg erlaubt, dass die Geschäfte am Marienfeiertag offen halten. Damit wollte man wirtschaftliche Verluste im Salzburger Weihnachtsgeschäft vermeiden, da viele Salzburger den österreichischen Feiertag bis dahin dazu nutzten, um ins benachbarte Bayern zum Einkaufen zu fahren.
Damit brachte es Haslauer sen. als einziger Politiker der Zweiten Republik, zu einer Ministeranklage, weil er gegen eine Weisung von Sozialminister Alfred Dallinger (SPÖ) zur Nicht-Öffnung der Geschäfte am Marienfeiertag verstoßen hatte.
In einem spektakulären Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, bei dem ihn sein Sohn Wilfried Haslauer jun. als Rechtsanwalt vertrat, wurde er 1985 verurteilt, aber nicht bestraft.