Forum - Schuldspruch nach Hundeattacke

 
Katerchen

Nach einer Hundeattacke im Bezirk Graz ist die Tierbesitzerin am Mittwoch in Graz wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Geld- und bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Der Hund hatte die beauftragte Hundesitterin schwer verletzt.

Der Hundebesitzerin wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, ihre Bekannte nicht über die Gefährlichkeit des Rottweilers aufgeklärt zu haben, zumal der Hund schon mehrmals zugebissen haben soll.2019 war er bereits auf Passanten losgegangen, 2022 biss er ein fünfjähriges Kind – dafür wurde die Hundebesitzerin auch verurteilt. (orf)

Was unverständlich ist, dass die Hundehalterin nicht bereits lange vorher diesen Hund abgeben musste und weiterhin das Tier behalten konnte. Eine große Einsicht zeigte sie bei der Verhandlung nicht.

moga67

Wieso wird da solange zugeschaut?
Die Hundehalterin ist nicht geeignet zum Halten eines Tieres und schon gar nicht für so einen Hund.
Abnahme des Tieres und eine gepfefferte Strafe - Geld- und bedingten Haftstrafe, ist da ja direkt ein Glück für sie!

Katerchen

Den Hund kann man ihr nicht mehr wegnehmen. Er hatte sich in die Beine des Opfers verbissen und musste durch die Polizei  erschossen werden. Die Hundesitterin kann nach drei Monaten noch nicht richtig gehen und muss einen Rollstuhl benutzen.