2009 gab es in einer kleineren Stadt in Bayern einen Amoklauf: Im September 09 stürmte ein 18-Jähriger ein Gymnasium - bewaffnet mit Axt, Messer und Brandsätzen. Zehn Menschen wurden lebensgefährlich verletzt. Ein Jahr später wurde der damals noch Jugendliche wegen versuchten Mordes in 47 Fällen verurteilt.
Dieses Jahr im August erhielt er einen unbegleiteten Ausgang - und kehrte nicht in die forensische Psychiatrie zurück. Zwei Wochen nach seiner Flucht wurde der 34-Jährige schließlich in Kolumbien gefasst.
Heimgebracht wurde er per Sonderflug. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, kostete dieser fast 195.000 Euro. Gegenüber dem Medienhaus bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass es sich dabei um die Kosten für einen Sonderflug handelt. Grund dafür sei, dass ein regulärer Linienflug mit dem aus der Psychiatrie entflohenen Mann nicht möglich gewesen wäre.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, nimmt die Fluggesellschaft, die die Strecke im Direktflug anbietet, nur Passagiere mit, die ihre Reise freiwillig antreten und nicht gefesselt sind. Aus diesem Grund musste eine Sondermaschine für den Verurteilten starten.
2009 gab es in einer kleineren Stadt in Bayern einen Amoklauf: Im September 09 stürmte ein 18-Jähriger ein Gymnasium - bewaffnet mit Axt, Messer und Brandsätzen. Zehn Menschen wurden lebensgefährlich verletzt. Ein Jahr später wurde der damals noch Jugendliche wegen versuchten Mordes in 47 Fällen verurteilt.
Dieses Jahr im August erhielt er einen unbegleiteten Ausgang - und kehrte nicht in die forensische Psychiatrie zurück. Zwei Wochen nach seiner Flucht wurde der 34-Jährige schließlich in Kolumbien gefasst.
Heimgebracht wurde er per Sonderflug. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, kostete dieser fast 195.000 Euro. Gegenüber dem Medienhaus bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, dass es sich dabei um die Kosten für einen Sonderflug handelt. Grund dafür sei, dass ein regulärer Linienflug mit dem aus der Psychiatrie entflohenen Mann nicht möglich gewesen wäre.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, nimmt die Fluggesellschaft, die die Strecke im Direktflug anbietet, nur Passagiere mit, die ihre Reise freiwillig antreten und nicht gefesselt sind. Aus diesem Grund musste eine Sondermaschine für den Verurteilten starten.
Das verstehe wer will.