Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft die selbst Opfer des NS-Regimes waren, konnten bisher schon die österreichische Staatsbürgerschaft auf diese Weise erwerben.
Nun sind auch ihre direkten Nachfahren, also Kinder, Enkel, Urenkel, usw. berechtigt. Auch Adoptivkinder können die Neuregelung in Anspruch nehmen, wobei die Adoption allerdings als Minderjähriger erfolgt sein muss.
Dabei ist auch eine Doppelstaatsbürgerschaft aus österreichischer Sicht zulässig.
Quelle: k.at
Ich bin gespannt wie sich das bei den Wahlen auswirken wird, wenn die neuen Staatsbürger ihre Wählerstimmen einsetzen werden!
Zuletzt bearbeitet von MaryLou am 31.08.2020 um 06:48 Uhr
Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft die selbst Opfer des NS-Regimes waren, konnten bisher schon die österreichische Staatsbürgerschaft auf diese Weise erwerben.
Nun sind auch ihre direkten Nachfahren, also Kinder, Enkel, Urenkel, usw. berechtigt. Auch Adoptivkinder können die Neuregelung in Anspruch nehmen, wobei die Adoption allerdings als Minderjähriger erfolgt sein muss.
Dabei ist auch eine Doppelstaatsbürgerschaft aus österreichischer Sicht zulässig.
Quelle: k.at
Ich bin gespannt wie sich das bei den Wahlen auswirken wird, wenn die neuen Staatsbürger ihre Wählerstimmen einsetzen werden!
Zuletzt bearbeitet von MaryLou am 31.08.2020 um 06:48 Uhr