Der Streit über Herkunft und Geschichte der Mozartkugel in Salzburg geht weiter. Laut LG darf ein Konkurrent der Salzburger Konditorei Fürst nicht mehr damit werben, das Originalrezept gehe auf das Jahr 1880 und frühere Besitzer seines Betriebes zurück.

Die Bezeichnung „nach dem Originalrezept von 1880“ setze zwingend voraus, dass das Originalrezept aus dem Jahr 1880 bekannt sei, so das Gericht. Es sei jedoch bisher nicht vorgelegt worden.

Das räume auch der Anwalt der Confiserie Holzermayr, Clemens Thiele, ein. Sprich: Wenn kein Originalrezept aus dem Jahr 1880 vorliege, könne das Produkt auch nicht so beworben werden.

Das Unternehmen reagierte bereits auf die einstweilige Verfügung und änderte den Slogan in „nach der Tradition von 1880“.

Wie dem Urteil zu entnehmen ist, werden die Pralinen nicht in Salzburg, sondern von der Lindt & Sprüngli (Austria) GmbH im niederösterreichischen Gloggnitz produziert 🤓

 

@orf