Nachdem er im Wahn mit tödlichen Folgen einen Fußgänger überfahren hat, muss ein 33-Jähriger nun dauerhaft in die Psychiatrie. Der Mann, der seit seiner Kindheit unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, hatte im vergangenen Juli in Bayern einen Passanten für einen „Teufel“ gehalten, der beseitigt werden müsse. Wie das Landgericht München mitteilte, fuhr er den ihm unbekannten Fußgänger daraufhin mit seinem Auto um. Der 57-Jährige starb unmittelbar an schweren Kopf- und weiteren Verletzungen.
Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei aufgrund seiner psychischen Erkran*ung zum Tatzeitpunkt aufgehoben gewesen. Weil der 33-Jährige dadurch schuldunfähig ist, kann er nicht bestraft werden, auch wenn das Gericht die Tat als Totschlag und vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr wertete.
Statt zu einer Gefängnisstrafe ordnete das Gericht in seinem Urteil vom Freitag wegen erheblicher Wiederholungsgefahr die Unterbringung in einem psychiatrischen Kran*enhaus an, der Fü*rerschein wurde ihm abgenommen. (dpa)
Da frage ich mich, wieso er überhaupt einen Fü*rerschein machen durfte?
Nachdem er im Wahn mit tödlichen Folgen einen Fußgänger überfahren hat, muss ein 33-Jähriger nun dauerhaft in die Psychiatrie. Der Mann, der seit seiner Kindheit unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, hatte im vergangenen Juli in Bayern einen Passanten für einen „Teufel“ gehalten, der beseitigt werden müsse. Wie das Landgericht München mitteilte, fuhr er den ihm unbekannten Fußgänger daraufhin mit seinem Auto um. Der 57-Jährige starb unmittelbar an schweren Kopf- und weiteren Verletzungen.
Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei aufgrund seiner psychischen Erkran*ung zum Tatzeitpunkt aufgehoben gewesen. Weil der 33-Jährige dadurch schuldunfähig ist, kann er nicht bestraft werden, auch wenn das Gericht die Tat als Totschlag und vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr wertete.
Statt zu einer Gefängnisstrafe ordnete das Gericht in seinem Urteil vom Freitag wegen erheblicher Wiederholungsgefahr die Unterbringung in einem psychiatrischen Kran*enhaus an, der Fü*rerschein wurde ihm abgenommen. (dpa)
Da frage ich mich, wieso er überhaupt einen Fü*rerschein machen durfte?