Tod auf Großglockner
Nach dem Erfrieren seiner 33-jährigen Freundin auf dem Großglockner im Jänner 2025 hat sich ein 37-jähriger Salzburger am Donnerstag vor dem Innsbrucker Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Er wurde zu fünf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.400 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (orf)
Als Bergsteiger finde ich das Urteil zu schwach.
Der Richter ist selbst erfahrener Bergsteiger und wohl auch Bergretter. Ich kann das Strafausmaß nicht beurteilen, finde es aber schon gut, dass er zumindest verurteilt wurde.
Beachtlich die Zeugenaussage seiner Exfreundin, wonach er diese mal nach einer Meinungsverschiedenheit alleine am Berg zurückgelassen hatte, in der Nacht, weinend.
Ich meine damit nicht diesen Fall, aber bei anderen Fällen, wo jemand abstürzt, denke ich mir , dass dies relativ einfach und schwer nachweisbar ist, wenn da einer nachgeholfen hätte. Mich bringt da keiner rauf
Ich bin auch keiner, der sich selbst und der Umwelt etwas beweisen muss.
Ich mache gerne einfache Wanderungen, aber bin strikt gegen alles Extreme.
Nach meinem Gefühl ist das Urteil Quark: Die heutigen Möglichkeiten, eine solche Hammertour zu planen sind zahlreich. Ich muß meine Kondition genau einschätzen können. Da kann die der Bergführer sagen, was er will. Sie hätte umkehren müssen.