Forum - Trinkgeld

 
jowi59

gefunden auf: https://salzburg.orf.at/stories/3307087/

In der Diskussion um die Besteuerung von Trinkgeld spricht sich Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) für eine Steuerbefreiung aus. Gerade in einem von Tourismus und Gastronomie geprägten Bundesland wie Salzburg wäre sie sinnvoll sowie eine Erleichterung für Arbeitnehmer und Unternehmen, so Haslauer.

Nachdem Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in der „Kronen Zeitung“ (Montag) mit der Forderung aufhorchen ließ, Trinkgeld in Österreich komplett von Abgaben zu befreien, bekam sie Rückendeckung auch von anderen ÖVP-Landeshauptleuten.

Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) erklärte gegenüber der APA, dass er eine Abgabenbefreiung beim Trinkgeld „selbstverständlich“ unterstütze. „Trinkgeld ist ehrlich verdient und steht den fleißigen, freundlichen und leistungsbereiten Mitarbeitern zu“, so der Landeshauptmann. Für das Tourismusland Tirol stehe außer Frage, dass es hier eine „praktikable und unbürokratische Lösung“ braucht.

Für eine Neuregelung spricht sich auch der Kärntner SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser aus. „Trinkgeld ist ein Zeichen des Dankes und der Wertschätzung – kein Beitrag zum Staatshaushalt und daher sollte es auch nicht generell steuerpflichtig sein“, so Kaiser auf APA-Anfrage.

Ich denke, ein Großteil der Österreicher ist der gleichen Meinung.

littlePanda


 jowi59 am 23.05.2025 um 15:45 Uhr 

Diese ganze Trinkgeldmentalität finde ich nicht richtig.

Warum soll man jedem Trinkgeld geben?

Jeder bekommt einen vereinbarten Lohn und in dem sollte alles beinhaltet sein.

Da Du ja Trinkgeld nicht richtig findest  - Deine eigenen Worte am 23.5. - gehörst Du vermutlich nicht zu den Österreichern, die die Meinung des Kärntner Landeshauptmanns teilen.

Billie-Blue

Ich hab dazu nicht wirklich eine Meinung. Es gibt ja einige Steuern, die man ungerecht finden kann. Etwa eine Schenkungssteuer, denn warum muss man dem Staat etwas zahlen, weil man etwas verschenkt?

Oder Grundsteuer, wenn man z.B. einem Geschwisterteil das gemeinsam geerbte Elternhaus abkauft. Hier wurde 2016 jedoch zumindest die Grundsteuer von 3,5% auf 0,5% reduziert, wenn man etwas im engsten Familienkreis abkauft.