„Grundsätzlich gilt für Sparbücher eine Verjährungsfrist von 30 Jahren“, laut VKI-Jurist Marco Fegerl.

Zu beachten sei dabei jedoch, „dass durch jede Zinsenzuschreibung bzw. Ein- und Auszahlung in dem Sparbuch die Verjährung unterbrochen wird“.

Damit Zinsen in das Sparbuch ein- bzw. nachgetragen werden, muss man allerdings zur Bank.

Hat man das gemacht, beginnt die Verjährungsfrist ab diesem Zeitpunkt neu zu laufen.

Macht man es nicht und es gibt keine Kontobewegungen, wird das Geld rechtmäßig von der Bank eingezogen.

@vki

 

Bei den Zinsen, hab ich schon recht lange kein Sparbuch mehr